(450-5)
Das Vierte Strafrechtsänderungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 450-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel
171 des Gesetzes vom
19. April 2006 (BGBl. I S. 866), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:
Gesetz über den Schutz der Truppen des Nordatlantikpaktes durch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
(NATO-Truppen-Schutzgesetz - NTSG)".
- 2.
- Artikel 7 wird § 1 und wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden das Komma durch das Wort und" ersetzt und die Wörter und der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte" gestrichen.
- bb)
- In Nummer 1 Satz 2 werden die Wörter oder im Land Berlin" gestrichen, nach den Wörtern dessen Sicherheit" das Komma durch das Wort oder" ersetzt und die Wörter oder die Sicherheit der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte" gestrichen.
- cc)
- In Nummer 2 werden die Wörter Vertragsstaat, seine in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen oder die im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte" durch die Wörter Vertragsstaat oder seine in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen" ersetzt.
- dd)
- In Nummer 3 werden die Wörter Vertragsstaates, seiner in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen oder der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte" durch die Wörter Vertragsstaates oder seiner in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen" ersetzt.
- ee)
- In Nummer 4 werden die Wörter Vertragsstaat, seine in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen oder die im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte" durch die Wörter Vertragsstaat oder seine in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen" ersetzt.
- ff)
- In Nummer 6 werden die Wörter oder der im Land Berlin anwesenden Truppen der betroffenen Macht" jeweils gestrichen und die Wörter Vertragsstaates, seiner" durch die Wörter Vertragsstaates oder seiner" ersetzt.
- gg)
- In Nummer 7 werden die Wörter oder der im Land Berlin anwesenden Truppen der betroffenen Macht" gestrichen.
- b)
- In den Absätzen 2 und 3 werden jeweils die Wörter und der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte" gestrichen.
- 3.
- Artikel 7a wird § 2 und die Wörter und der im Land Berlin anwesenden Truppen einer der Drei Mächte" werden gestrichen.
- 4.
- Artikel 8 wird § 3 und die Angabe Artikel 7" wird durch die Angabe § 1" ersetzt.
- 5.
- Artikel 9 wird § 4 und wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe Artikel 7" durch die Angabe § 1" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Angabe Artikel 7" durch die Angabe § 1" und die Wörter Vertragsstaat, seine in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen oder die im Land Berlin anwesenden Truppen der betroffenen Macht" durch die Wörter Vertragsstaat oder seine in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 werden die Wörter oder der im Land Berlin anwesenden Truppen der betroffenen Macht" gestrichen.
B. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 490