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Artikel 5 - Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVRG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 EGHGB Artikel 63 (neu), mWv. 25. April 2006 Artikel 38, Artikel 39

Das Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10), wird wie folgt geändert:

1.
Nach dem Siebenten Abschnitt wird folgender Achter Abschnitt eingefügt:

„Achter Abschnitt Übergangsvorschrift zum Handelsrechtsreformgesetz

Artikel 38

Hat die Änderung der Firma eines Einzelkaufmanns oder einer Personenhandelsgesellschaft ausschließlich die Aufnahme der nach § 19 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs in der ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung vorgeschriebenen Bezeichnung zum Gegenstand, bedarf diese Änderung nicht der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister."

2.
Folgender Sechsundzwanzigster Abschnitt wird angefügt:

„Sechsundzwanzigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts

Artikel 63

Der Zehnte Abschnitt des Fünften Buchs und § 905 des Handelsgesetzbuchs sind auf Versicherungsverhältnisse, die bis zum Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) am 1. Januar 2008 entstanden sind, bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden."



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VVRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VVRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 12 VVRG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 5 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 25. April 2006 in Kraft. In Artikel 1 tritt § 7 Abs. 2 und 3 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Risikobegrenzungsgesetz
G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1666
Artikel 11 RisikoBegrG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631), wird folgender Siebenundzwanzigster ...