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Zitierungen von § 13f RDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13f RDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411, S. 2
§ 28 KrZwMG Beziehung zu Kreditnehmern
... von Druck oder Nötigung zu beeinträchtigen. (2) Die §§ 13e und 13f des Rechtsdienstleistungsgesetzes gelten für Kreditkäufer und Kreditdienstleister ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3415
Artikel 3 RDMaÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
...  § 13e Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern § 13f Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern § 13g Umgang mit ... 13b und 13c werden aufgehoben. 10. Nach § 13d werden die folgenden §§ 13e bis 13g eingefügt: „§ 13e Erstattungsfähigkeit der Kosten von ... im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich nach § 788 der Zivilprozessordnung. § 13f Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern Beauftragt der ...
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