Das
Häftlingshilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
2. Juni 1993 (BGBl. I S. 838), zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom
10. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2830), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 werden die Wörter Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung" durch die Wörter Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" ersetzt.
- b)
- Satz 3 wird aufgehoben.
- 2.
- In § 6 Abs. 1 wird das Wort so" gestrichen und werden die Wörter der durch die gesamten Schädigungsfolgen bedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit" durch die Wörter des durch die gesamten Schädigungsfolgen bedingten Grades der Schädigungsfolgen" ersetzt.
- 3.
- § 8 wird aufgehoben.
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1694