Artikel 5 - Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LwForschNOG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2008 in Kraft.

(2) Artikel 1 § 5 tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 LwForschNOG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwForschNOG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 LwForschNOG Bekanntmachungserlaubnis
... in der 1. ab dem 1. Januar 2008 und 2. im Falle der in Artikel 1 § 5 bezeichneten Gesetze zusätzlich auch ab dem 1. Februar 2008 geltenden Fassung im ...
Artikel 5 LwForschNOG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2008 in Kraft. (2) Artikel 1 § 5 tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf
V. v. 18.03.2008 BGBl. I S. 449
§ 2 ObereiderseeÜV
... Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962), das zuletzt durch Artikel 1 § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) geändert worden ist, werden in ...


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