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Artikel 4 - Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (LwForschNOG k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde kann den Wortlaut der in ihrer Zuständigkeit liegenden, durch dieses Gesetz geänderten Gesetze und Verordnungen in der

1.
ab dem 1. Januar 2008 und

2.
im Falle der in Artikel 1 § 5 bezeichneten Gesetze zusätzlich auch ab dem 1. Februar 2008

geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt neu bekannt machen.