Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut des
Gentechnikgesetzes, des
EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und der
Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung in der ab dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderung durch dieses Gesetz an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.