Vierte Verordnung zur Änderung der Barwert-Verordnung (4. BarwertVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2008 BGBl. I S. 969 (Nr. 22); Geltung ab 10.06.2008
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Barwert-Verordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 1587a Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 und Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1 Änderung der Barwert-Verordnung


Artikel 1 ändert mWv. 10. Juni 2008 BarwertV § 7

§ 7 der Barwert-Verordnung vom 24. Juni 1977 (BGBl. I S. 1014), die zuletzt durch die Verordnung vom 3. Mai 2006 (BGBl. I S. 1144) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden das Komma und das Wort „Außerkrafttreten" gestrichen.

2.
Satz 2 wird aufgehoben.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2008.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.






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