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§ 7 - Barwert-Verordnung (BarwertV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.1977 BGBl. I S. 1014; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 03.04.2009 BGBl. I S. 700
Geltung ab 01.07.1977 bis 01.09.2009; FNA: 404-19-2 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 7 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft.



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Frühere Fassungen von § 7 Barwert-Verordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.06.2008Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Barwert-Verordnung
vom 02.06.2008 BGBl. I S. 969

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 Barwert-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 BarwertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BarwertV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Barwert-Verordnung
V. v. 02.06.2008 BGBl. I S. 969
Artikel 1 4. BarwertVÄndV Änderung der Barwert-Verordnung
...  7 der Barwert-Verordnung vom 24. Juni 1977 (BGBl. I S. 1014), die zuletzt durch die Verordnung vom ...