§ 2 Zweck des Fonds
(1)
1Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen im Sinne des §
2 des
Restrukturierungsfondsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung (Unternehmen des Finanzsektors).
2Kreditinstitute, die gemäß §
5 Absatz 1 Nummer 2 des
Körperschaftsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung von der Körperschaftsteuer befreit sind, und Brückeninstitute im Sinne des §
5 Absatz 1 des
Restrukturierungsfondsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung sind keine Unternehmen des Finanzsektors im Sinne des Satzes 1.
(2) Der Fonds ist ein Sondervermögen im Sinne des Artikels
110 Absatz 1 des
Grundgesetzes.
Frühere Fassungen von § 2 StFG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 6a StFG Garantien an Zweckgesellschaften (vom 29.12.2020) ... Kapitalanteilen des übertragenden Unternehmens oder des beliehenen Trägers im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 2 an den Fonds geleistet werden. 3. Die Garantie wird grundsätzlich auf ...
§ 13 StFG Befristung und Länderbeteiligung (vom 01.01.2019) ... Fonds kann sich auch nach dem 31. Dezember 2015 an Unternehmen des Finanzsektors gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2014 geltenden Fassung beteiligen, an denen er auf Grund ... Anteil zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes die Lasten der Finanzinstitutionen nach § 2 , an denen er beteiligt ist. (4) Die Einzelheiten der Abwicklung und Auflösung des ...
§ 16 StFG Zweck des Fonds (vom 29.12.2023) ... Absatz 1 (Unternehmen) sind Wirtschaftsunternehmen, die nicht Unternehmen des Finanzsektors nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und keine Kreditinstitute oder Brückeninstitute nach § 2 Absatz 1 Satz 2 sind und die in ... nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und keine Kreditinstitute oder Brückeninstitute nach § 2 Absatz 1 Satz 2 sind und die in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem ...
Zitat in folgenden NormenRestrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG)
Artikel 3 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900, 1921; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Rettungsübernahmegesetz (RettungsG)
Artikel 3 G. v. 07.04.2009 BGBl. I S. 725, 729; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
§ 1 WStBG Begriffsbestimmungen (vom 17.07.2020) ... Unternehmen des Finanzsektors im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Stabilisierungsfondsgesetzes , denen zum Zwecke der Stabilisierung des Finanzmarktes Stabilisierungsmaßnahmen gewährt ...
§ 7f WStBG Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen (vom 28.03.2020) ... für die Einhaltung von Eigenmittelanforderungen bei Unternehmen des Finanzsektors nach § 2 des Stabilisierungsfondsgesetzes oder für die Einhaltung der finanziellen Bedingungen eines Luftfahrtunternehmens der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 3 BRRDUG Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes ... 2013 und 2014 dienen auch der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Maßnahmen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes . Sie werden nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ...
Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2777
Artikel 1 3. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... (BGBl. I S. 2369) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Fonds dient der Stabilisierung des ... „Unternehmen des Finanzsektors" die Wörter „gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung" ... können von Unternehmen des Finanzsektors gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2012 geltenden Fassung beantragt ...
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
G. v. 07.04.2009 BGBl. I S. 725
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
Artikel 4 CovStMG Folgeänderungen ... durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt. 3. In § 2 Absatz 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort ...
Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 1 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... Teil 1 Finanzmarktstabilisierungsfonds § 1 Errichtung des Fonds § 2 Zweck des Fonds § 3 Stellung im Rechtsverkehr Teil 2 Institutioneller ... Absatz 1 (Unternehmen) sind Wirtschaftsunternehmen, die nicht Unternehmen des Finanzsektors nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und keine Kreditinstitute oder Brückeninstitute nach § 2 Absatz 1 Satz 2 sind und die in ... nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und keine Kreditinstitute oder Brückeninstitute nach § 2 Absatz 1 Satz 2 sind und die in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem ...
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ... 4. Unternehmen des Finanzsektors im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Stabilisierungsfondsgesetzes , denen zum Zwecke der Stabilisierung des Finanzmarktes Stabilisierungsmaßnahmen gewährt ... für die Einhaltung von Eigenmittelanforderungen bei Unternehmen des Finanzsektors nach § 2 des Stabilisierungsfondsgesetzes oder für die Einhaltung der finanziellen Bedingungen eines Luftfahrtunternehmens der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/2_Stabilisierungsfondsgesetz.htm