Änderung Artikel 7 FMStG vom 30.09.2009

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Artikel 7 FMStG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.09.2009 geltenden Fassung
Artikel 7 FMStG n.F. (neue Fassung)
in der am 30.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3151
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 7 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) Artikel 6 Absatz 1 und 2 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Artikel 6 Absatz 3 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.




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