Eingangsformel - Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (MautRuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen

-
die Bundesregierung auf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122)

und

-
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Grund

-
des § 4 Abs. 3 Satz 3 und des § 5 Satz 2 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), § 4 Abs. 3 Satz 3 und § 5 Satz 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. August 2007 (BGBl. I S. 1958), sowie

-
des § 47 Nr. 4 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), § 47 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958):



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