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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (MautRuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der LKW-Maut-Verordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 LKW-MautV § 6, § 7, § 8, § 9

Die LKW-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1003) wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 6 Abs. 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Änderungen der in § 3 Nr. 1, 4 und 5 genannten Tatsachen hat der Mautschuldner dem Betreiber innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Änderung mitzuteilen."

2.
In § 7 Satz 2 werden nach den Wörtern „der Fahrzeugschein" die Wörter „oder die Zulassungsbescheinigung Teil I" eingefügt.

3.
§ 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden nach den Wörtern „des Fahrzeugscheins" die Wörter „oder der Zulassungsbescheinigung Teil I" eingefügt.

b)
Die Sätze 2 bis 4 werden durch folgende Sätze ersetzt:

„Die Schadstoffklasse des mautpflichtigen Fahrzeuges ergibt sich aus dem Eintrag in der Ziffer 1 des Fahrzeugscheins, der Ziffer 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I oder der Ziffer 14 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Soweit in der Ziffer 33 des Fahrzeugscheins, der Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I oder dem Buchstaben V.9 der Zulassungsbescheinigung Teil I eine andere Schadstoffklasse eingetragen ist, gilt diese. Die Partikelminderungsklasse des mautpflichtigen Fahrzeuges ergibt sich aus dem Eintrag in der Ziffer 33 des Fahrzeugscheins oder der Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I."

4.
In § 9 Abs. 2 werden die Nummern 1 bis 4 durch folgende Nummern 1 bis 6 ersetzt:

„1. der Schadstoffklasse S 5 bei erstmaliger Zulassung nach dem 30. September 2009,

2.
der Schadstoffklasse S 4 bei erstmaliger Zulassung nach dem 30. September 2006 und vor dem 1. Oktober 2009,

3.
der Schadstoffklasse S 3 bei erstmaliger Zulassung nach dem 30. September 2001 und vor dem 1. Oktober 2006,

4.
der Schadstoffklasse S 2 bei erstmaliger Zulassung nach dem 30. September 1996 und vor dem 1. Oktober 2001,

5.
der Schadstoffklasse S 1 bei erstmaliger Zulassung nach dem 30. September 1993 und vor dem 1. Oktober 1996,

6.
keiner Schadstoffklasse bei erstmaliger Zulassung vor dem 1. Oktober 1993."



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 MautRuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MautRuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378
Artikel 3 ABMNG Änderung der LKW-Maut-Verordnung
... LKW-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1003), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. November 2008 (BGBl. I S. 2226) geändert worden ist, wird wie folgt ...