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Anlage 8E - Personenstandsverordnung (PStV)

V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 211-9-1 Personenstandswesen
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Anlage 8E (zu den §§ 48, 55, 70) Elektronische Geburtsbescheinigung



Vordruck Elektronische Geburtsbescheinigung (BGBl. 2022 I S. 1784)






 

Frühere Fassungen von Anlage 8E PStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2022Artikel 2 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
vom 19.10.2022 BGBl. I S. 1744

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 8E PStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8E PStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48 PStV Personenstandsurkunden (vom 01.11.2024)
... mit dem Registerinhalt zu versehen. Die Formulare nach den Mustern der Anlagen 6 bis 9 können auch in einem kleineren Format hergestellt werden; dabei kann die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
Artikel 2 3. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... Eintragung von Hinweisen dienen würden." werden gestrichen. 13. Die Anlagen 1 bis 11 erhalten die aus dem Anhang ersichtliche neue ...