interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes
G. v. 02.12.2010 BGBl. I S. 1748
Artikel 1 StVGuaÄndG Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ... der Angabe „Abs. 7" die Angabe „und 10" angefügt. 10. § 51 wird wie folgt geändert: a) Nach dem Wort „Kraftfahrt-Bundesamt" ... „(1a) Die Fahrerlaubnisbehörden dürfen die Daten, die sie nach § 51 dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen haben, im Wege der Datenfernübertragung durch ... Zentrale Fahrerlaubnisregister und aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 51 , 52 und 55 darf nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 63 ...
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