Artikel 3 - Gesetz zur Zusammenführung der Regelungen über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 11. Dezember 2008 BefBezG

Dieses Gesetz tritt am 11. Dezember 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes vom 11. August 1999 (BGBl. I S. 1818), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2003 (BGBl. I S. 864), außer Kraft.



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