Artikel 2 - Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (EntsÜbermuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2008 BGBl. I S. 2399, 2009 I 2862
Geltung ab 16.12.2008, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 2 Änderung des Auslands-Rechtsauskunftgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 16. Dezember 2008 AuRAG § 9

Dem § 9 des Auslands-Rechtsauskunftgesetzes vom 5. Juli 1974 (BGBl. I S. 1433; 1975 I S. 698), das zuletzt durch Artikel 7 Abs. 2 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 358) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt:

 
„(4) Die Landesregierungen können die Befugnisse nach § 5 Satz 2, § 8 Satz 1 und 3 sowie § 9 Abs. 2 Satz 2 auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Durchführung des Übereinkommens vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EntsÜbermuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntsÜbermuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 EntsÜbermuaÄndG Inkrafttreten (vom 20.08.2009)
...  2 , 3 und 5 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz an dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 15 10. ZustAnpV Änderung des Auslands-Rechtsauskunftgesetzes
... vom 5. Juli 1974 (BGBl. I S. 1433; 1975 I S. 698), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2399) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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