Eingangsformel - Sechsunddreißigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (36. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2483 (Nr. 59); Geltung ab 19.12.2008
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Eingangsformel



Auf Grund des § 23 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 4 und des § 35 Nr. 1, jeweils in Verbindung mit § 70 Abs. 5, und des § 70 Abs. 7 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

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Richtlinie 2008/76/EG der Kommission vom 25. Juli 2008 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 198 vom 26.7.2008, S. 37)

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Richtlinie 2008/82/EG der Kommission vom 30. Juli 2008 zur Änderung der Richtlinie 2008/38/EG hinsichtlich Futtermitteln, die zur Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz bestimmt sind (ABl. L 202 vom 31.7.2008, S. 48)



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