§ 1 - Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.09.2009; FNA: 315-24 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 wird in 5 Vorschriften zitiert

Dieses Gesetz gilt für das Verfahren in Familiensachen sowie in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie durch Bundesgesetz den Gerichten zugewiesen sind.

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Zitierungen von § 1 FamFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FamFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FamFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 488 FamFG Verfahren vor landesgesetzlich zugelassenen Behörden (vom 01.09.2013)
... Sind für die in den §§ 1 und 363 genannten Angelegenheiten nach Landesgesetz andere Behörden zuständig, gelten ...
§ 489 FamFG Rechtsmittel
... Sind für die in § 1 genannten Angelegenheiten nach Landesgesetz anstelle der Gerichte Behörden zuständig, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden
V. v. 26.07.1940 RGBl. I S. 1048; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
§ 1 GBWiederhV (vom 15.12.2010)
... wenn es dies für angezeigt hält. (2) (aufgehoben) (3) § 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 37 FGG-RG Änderung der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhandengekommener Grundbücher und Urkunden
... die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter „§ 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen ...

Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1800; zuletzt geändert durch Artikel 44 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 7 NotAufgÜbG Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vom 01.08.2013)
... 365 bis 372" ersetzt. 11. In § 488 Absatz 1 werden die Angabe „§ 1 " durch die Wörter „den §§ 1 und 363" ersetzt und die Wörter ... 488 Absatz 1 werden die Angabe „§ 1" durch die Wörter „den §§ 1 und 363" ersetzt und die Wörter „als gerichtliche" gestrichen. 12. ...


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