§
2 des
Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 401-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel
2 Abs. 2 des Gesetzes vom
19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden das Komma nach dem Wort Vormund" durch das Wort oder" ersetzt, die Wörter oder Betreuer" gestrichen und das Wort Vormundschaftsgerichts" durch die Wörter Familiengerichts, ein Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 wird das Wort Vormundschaftsgerichts" durch das Wort Betreuungsgerichts" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 2 wird das Wort Vormundschaftsgericht" durch das Wort Gericht" ersetzt.
B. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 738
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 322