Das Umstellungsergänzungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7601-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel
3 Abs. 11 des Gesetzes vom
12. Juli 2006 (BGBl. I S. 1466), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 22 Abs. 2 werden die Wörter Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.
- 2.
- § 24 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird das Wort sofortige" gestrichen.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter und des § 28 Abs. 2 und 3 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" gestrichen.