Artikel 2 - Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz (AMSG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2846 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 344 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.01.2009, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 2 Änderung des Zuwanderungsgesetzes


Artikel 2 ändert mWv. 1. Januar 2009 ZuwandungsG Artikel 15

Artikel 15 Abs. 4 des Zuwanderungsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. März 2005 (BGBl. I S. 721) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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