§
1 des
Finanzausgleichsgesetzes vom
20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956), das zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2896) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach Satz 11 werden die folgenden Sätze eingefügt:
Zum Ausgleich der Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009 verändern sich die in Satz 5 genannten Beträge
im Jahr 2009 um minus 794.000.000 Euro,
im Jahr 2010 um minus 281.000.000 Euro und
im Jahr 2011 um plus 152.000.000 Euro.
Der in Satz 6 genannte Anteil wird
im Jahr 2009 um
einen Betrag von plus 794.000.000 Euro,
im Jahr 2010 um
einen Betrag von plus 281.000.000 Euro und
im Jahr 2011 um
einen Betrag von minus 152.000.000 Euro
verändert."
- 2.
- Im bisherigen Satz 14 werden die Wörter in den Sätzen 8 bis 13" durch die Wörter in den Sätzen 8 bis 11 und 14 bis 15" ersetzt.
G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416