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§ 3 - Goldschmied-Ausbildungsverordnung (GoldSchmAusbV k.a.Abk.)
§ 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Für das dritte und vierte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen
- 1.
- Schmuck
- 2.
- Juwelen
- 3.
- Ketten
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