Artikel 4 - Verordnung zur Neuregelung mutterschutz- und elternzeitrechtlicher Vorschriften (EVMuSchEltZV k.a.Abk.)

V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 320 (Nr. 8); Geltung ab 14.02.2009
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 14. Februar 2009 MuSchV EltZV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Mutterschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2828), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 18 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, und die Elternzeitverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2841), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 23 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Februar 2009.



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