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III. Vorbehaltsklausel - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BELVZustÜAnO k.a.Abk.)

A. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 814 (Nr. 20); aufgehoben durch § 5 A. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1294
Geltung ab 24.04.2009; FNA: 2030-14-165 Beamte
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III. Vorbehaltsklausel



In besonderen Fällen behalte ich mir vor, die Befugnisse und die Vertretung nach den Abschnitten I und II dieser Anordnung selbst auszuüben.