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II. Vertretung - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BELVZustÜAnO k.a.Abk.)

A. v. 08.04.2009 BGBl. I S. 814 (Nr. 20); aufgehoben durch § 5 A. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1294
Geltung ab 24.04.2009; FNA: 2030-14-165 Beamte
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II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Nach § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, soweit sie oder er nach Abschnitt I dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig ist.