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§ 9 - Tierzuchtorganisationsverordnung (TierZOV)

V. v. 29.04.2009 BGBl. I S. 1039 (Nr. 25); aufgehoben durch § 36 V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904
Geltung ab 15.05.2009; FNA: 7824-8-2 Tierzucht und Tierhaltung
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§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 9 ändert mWv. 15. Mai 2009 TierZOV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuchtorganisationen in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 2000 (BGBl. I S. 811, 1031), zuletzt geändert durch Artikel 407 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Mai 2009.



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