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„40. Lasalocid- Natrium 14) | Einzelfuttermittel | 1,25 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Hunde, Kälber, Kaninchen, Pferde, laktierende Tiere, Legegeflügel, Puten (älter als 12 Wochen) und Junghennen (älter als 16 Wochen) | 1,25 | |||
- Masthühner, Junghennen (jünger als 16 Wochen) und Puten (jünger als 12 Wochen) während des Zeitraums vor der Schlach- tung, in dem die Verwendung von Lasalocid-Natrium verboten ist (Endmastfutter) | 1,25 | |||
- sonstige Tierarten | 3,75 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Lasalocid- Natrium nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Lasalocid-Natrium führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
41. Narasin 14) | Einzelfuttermittel | 0,7 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Puten, Kaninchen, Pferde, Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen) | 0,7 | |||
- Masthühner während des Zeit- raums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Narasin verboten ist (Endmastfutter) | 0,7 | |||
- sonstige Tierarten | 2,1 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Narasin nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Narasin führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
42. Salinomycin- Natrium 14) | Einzelfuttermittel | 0,7 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Pferde, Puten, Legegeflügel und Junghennen (älter als 12 Wochen) | 0,7 | |||
- Masthühner, Junghennen (jünger als 12 Wochen) und Mastkaninchen während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Salinomycin-Natrium verboten ist (Endmastfutter) | 0,7 | |||
- sonstige Tierarten | 2,1 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Salinomycin- Natrium nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Salinomycin-Natrium führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
43. Monensin- Natrium 14) | Einzelfuttermittel | 1,25 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Pferde, Hunde, kleine Wieder- käuer (Schafe und Ziegen), Enten, Rinder, Milchkühe, Legegeflügel, Junghennen (älter als 16 Wochen) und Puten (älter als 16 Wochen) | 1,25 | |||
- Masthühner, Junghennen (jünger als 16 Wochen) und Puten (jünger als 16 Wochen) während des Zeitraums vor der Schlach- tung, in dem die Verwendung von Monensin-Natrium verboten ist (Endmastfutter) | 1,25 | |||
- sonstige Tierarten | 3,75 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Monensin- Natrium nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Monensin-Natrium führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
44. Semduramicin- Natrium 14) | Einzelfuttermittel | 0,25 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen) | 0,25 | |||
- Masthühner während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Semduramicin-Natrium verboten ist (Endmastfutter) | 0,25 | |||
- sonstige Tierarten | 0,75 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Semduramicin- Natrium nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Semduramicin-Natrium führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
45. Maduramicin- Ammonium- Alpha 14) | Einzelfuttermittel | 0,05 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Pferde, Kaninchen, Puten (älter als 16 Wochen), Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen) | 0,05 | |||
- Masthühner und Puten (jünger als 16 Wochen) während des Zeitraums vor der Schlach- tung, in dem die Verwendung von Maduramicin-Ammonium-Alpha verboten ist (Endmastfutter) | 0,05 | |||
- sonstige Tierarten | 0,15 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Maduramicin- Ammonium-Alpha nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Maduramicin-Ammonium-Alpha führt, wenn die Verwendungs- hinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
46. Robenidin- Hydrochlorid 14) | Einzelfuttermittel | 0,7 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen) | 0,7 | |||
- Masthühner, Mast- und Zucht- kaninchen sowie Puten während des Zeitraums vor der Schlach- tung, in dem die Verwendung von Robenidin-Hydrochlorid verboten ist (Endmastfutter) | 0,7 | |||
- sonstige Tierarten | 2,1 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Robenidin- Hydrochlorid nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Robenidin-Hydrochlorid führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
47. Decoquinat 14) | Einzelfuttermittel | 0,4 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Legegeflügel und Junghennen (älter als 16 Wochen) | 0,4 | |||
- Masthühner während des Zeit- raums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Decoquinat verboten ist (Endmastfutter) | 0,4 | |||
- sonstige Tierarten | 1,2 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Decoquinat nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Decoquinat führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
48. Halofuginon- Hydrobromid 14) | Einzelfuttermittel | 0,03 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Legegeflügel, Junghennen (älter als 16 Wochen) und Puten (älter als 12 Wochen) | 0,03 | |||
- Masthühner und Puten (jünger als 12 Wochen) während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Halofuginon-Hydrobromid verboten ist (Endmastfutter) | 0,03 | |||
- sonstige Tierarten außer Jung- hennen (jünger als 16 Wochen) | 0,09 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Halofuginon- Hydrobromid nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Halofuginon-Hydrobromid führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
49. Nicarbazin 14) | Einzelfuttermittel | 0,5 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Pferde, Legegeflügel und Jung- hennen (älter als 16 Wochen) | 0,5 | |||
- Masthühner während des Zeit- raums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Nicar- bazin (in Kombination mit Narasin) verboten ist (Endmastfutter) | 0,5 | |||
- sonstige Tierarten | 1,5 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Nicarbazin (in Kombination mit Narasin) nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Nicarbazin führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden. | |||
50. Diclazuril 14) | Einzelfuttermittel | 0,01 | ||
Mischfuttermittel für | ||||
- Legegeflügel, Junghennen (älter als 16 Wochen) und Mast- puten (älter als 12 Wochen) | 0,01 | |||
- Mast- und Zuchtkaninchen während des Zeitraums vor der Schlachtung, in dem die Verwendung von Diclazuril verboten ist (Endmastfutter) | 0,01 | |||
- sonstige Tierarten außer Jung- hennen (jünger als 16 Wochen), Masthühner und Mastputen (jünger als 12 Wochen) | 0,03 | |||
Vormischungen zur Verwendung in Futtermitteln, in denen Diclazuril nicht verwendet werden darf | Der Gehalt, der im Futtermittel nicht zu mehr als 50 vom Hundert des für das Futtermittel jeweils festgelegten Höchstgehaltes an Diclazuril führt, wenn die Verwendungshinweise für die Vormischung befolgt werden." |