Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (4. AufenthVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

-
des § 69 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) die Bundesregierung sowie

-
des § 99 Absatz 1 Nummer 5, 13 und 13a des Aufenthaltsgesetzes, von denen Nummer 13a durch Artikel 1 Nummer 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2846) eingefügt worden ist, das Bundesministerium des Innern:



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