Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen (RindTbVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Absatz 1, des § 17b Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 Buchstabe c und f, des § 17c Absatz 2, des § 17d Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe b, der §§ 17h und 73a Satz 1 und 2 Nummer 1 und 4, des § 78 Absatz 2, des § 79 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 1, 3, 4, 4a und 13, des § 79 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 18, 19 Absatz 1, § 20 Absatz 1 und 2, § 21 Absatz 1, § 22 Absatz 1 und 2, den §§ 23, 26, 27 Absatz 1 und 3 und den §§ 29 und 30 und des § 79 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 78 Nummer 1 Buchstabe a und b, jeweils auch in Verbindung mit § 79b, des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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