§ 274d (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 4 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... gefasst: „§ 270 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 274d wird wie folgt gefasst: „§ 274d (weggefallen)". e) Nach ... d) Die Angabe zu § 274d wird wie folgt gefasst: „§ 274d (weggefallen)". e) Nach der Angabe zu § 286f wird folgende Angabe ... unter Tage ausgeübt worden ist." 18. Die §§ 270 und 274d werden aufgehoben. 19. In § 282 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/274d_SGB_VI.htm