§ 279e (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenPflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 5 PflegeVG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... 279d Beitragszahlung im Beitrittsgebiet" wird eingefügt: „§ 279e Beitragszahlung von Pflegepersonen". 2. § 3 wird wie folgt geändert: ... 20. Nach § 279d wird folgender Paragraph eingefügt: „§ 279e Beitragszahlung von Pflegepersonen (1) Freiwillige Beiträge von Pflegepersonen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenViertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 4 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ... gefasst: „§ 275c (weggefallen)". f) Die Angabe zu § 279e wird wie folgt gefasst: „§ 279e (weggefallen)". g) Die ... f) Die Angabe zu § 279e wird wie folgt gefasst: „§ 279e (weggefallen)". g) Die Angabe zu § 279f wird wie folgt gefasst: ... b) Satz 2 wird aufgehoben. 21. § 275c wird aufgehoben. 22. § 279e wird aufgehoben. 23. § 279f wird aufgehoben. 24. In § 281a Absatz ...
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