Änderung Artikel 7 Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 09.06.2017

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Artikel 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 09.06.2017 geltenden Fassung
Artikel 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 09.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 7 Änderung des Beurkundungsgesetzes


(Text neue Fassung)

Artikel 7 (aufgehoben)


vorherige Änderung

§ 61 Abs. 4 und § 64 des Beurkundungsgesetzes vom 28. August 1969 (BGBl. I S. 1513), das zuletzt durch Artikel 26 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, werden aufgehoben.



 



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