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§ 40b - Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO)

V. v. 25.06.2001 BGBl. I S. 1297; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 158
Geltung ab 01.07.2001; FNA: 860-9-1 Sozialgesetzbuch
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§ 40b (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 40b WMVO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.03.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
vom 18.03.2022 BGBl. I S. 476
aktuell vorher 12.12.2021Artikel 11 Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
vom 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
aktuell vorher 10.06.2021Artikel 13a Teilhabestärkungsgesetz
vom 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
aktuellvor 10.06.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 40b WMVO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40b WMVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WMVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 476
Artikel 1 1. WMVOÄndV
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 40b wie folgt gefasst: „§ 40b (weggefallen)". 2. Dem § 21 ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 40b wie folgt gefasst: „ § 40b (weggefallen) ". 2. Dem § 21 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) ... beschließen, dass die Wahl auch als Briefwahl durchgeführt wird." 3. § 40b wird ...

Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 11 ImpfPrG Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
...  § 40b der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1297), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 13a TeilhStG Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
... wird nach der Angabe zu § 40a folgende Angabe eingefügt: „ § 40b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Wahlverfahren". 2. ... „die Frauenbeauftragte" eingefügt. 3. Nach § 40a wird folgender § 40b eingefügt: „§ 40b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie ... 3. Nach § 40a wird folgender § 40b eingefügt: „ § 40b Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für das Wahlverfahren Bis zur ...