Das
Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel
22 des Gesetzes vom
17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 73 Absatz 1 werden nach den Wörtern „Verfügungen des Richters beim Amtsgericht" das Komma durch das Wort „sowie" ersetzt und die Wörter „sowie über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in den Fällen des § 161a Abs. 3 der Strafprozeßordnung" gestrichen.
- 2.
- In § 135 Absatz 2 werden nach den Wörtern „und § 310 Abs. 1 der Strafprozeßordnung bezeichneten Fällen" das Komma durch das Wort „sowie" ersetzt und die Wörter „sowie über Anträge gegen Entscheidungen des Generalbundesanwalts in den in § 161a Abs. 3 der Strafprozeßordnung bezeichneten Fällen" gestrichen.
- 3.
- In § 139 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „und Anträge auf gerichtliche Entscheidung (§ 161a Abs. 3 der Strafprozeßordnung)" gestrichen.
- 4.
- In § 172 Nummer 4 wird das Wort „sechzehn" durch die Angabe „18" ersetzt.
Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437