interne Verweise§ 7 LSpG Strafvorschriften (vom 23.01.2016) ... Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3a ein Lebensmittel oder Agrarerzeugnis in Verkehr bringt. (2) Der Versuch ist ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 16.01.2016 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. LSpGÄndG ... der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012" ersetzt. 5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Verbot der widerrechtlichen Nutzung eines ... 5. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Verbot der widerrechtlichen Nutzung eines geschützten Namens Es ist verboten, ein ... Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3a ein Lebensmittel oder Agrarerzeugnis in Verkehr bringt." b) Absatz 3 wird ...
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