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§ 42 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

§ 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke



(1) § 33 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. Die Leistungen für Ingenieurbauwerke sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 43 bewertet:

1.
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Prozent,

2.
für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent,

3.
für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 30 Prozent,

4.
für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 5 Prozent,

5.
für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 15 Prozent,

6.
für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent,

7.
für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 5 Prozent,

8.
für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit 15 Prozent,

9.
für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit 3 Prozent.

Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 12 geregelt. Abweichend von der Bewertung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent, wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern, mit 8 Prozent bewertet.

(2) Die §§ 35 und 36 Absatz 2 gelten entsprechend.

(3) Die Teilnahme an bis zu fünf Erläuterungs- oder Erörterungsterminen mit Bürgern und Bürgerinnen oder politischen Gremien, die bei Leistungen nach Anlage 12 anfallen, sind als Leistungen mit den Honoraren nach § 43 abgegolten.



 

Zitierungen von § 42 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 HOAI Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken
... Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 42 aufgeführten Leistungen bei Ingenieurbauwerken sind in der folgenden Honorartafel für ...
§ 49 HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung
... nach § 40 Nummer 6 und 7 sind im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke des § 42 enthalten. (2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 26 Prozent der ...
Anlage 1 HOAI (zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen
... soweit diese Leistungen nicht in den Leistungen nach Nummer 1 oder in den Leistungen nach § 42 oder § 49 erfasst sind, 6. Untersuchungen zur Berücksichtigung dynamischer ...
Anlage 2 HOAI (zu § 3 Absatz 3) Besondere Leistungen
... überdurchschnittlichen Aufwand erfordern und die bei Auftragserteilung abweichend von § 42 Absatz 1 Nummer 5 mit mehr als 15 bis zu 35 % schriftlich vereinbart werden können;  ...
Anlage 12 HOAI (zu § 42 Absatz 1 und § 46 Absatz 2) Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und im Leistungsbild Verkehrsanlagen