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§ 40 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

§ 40 Anwendungsbereich



Ingenieurbauwerke umfassen:

1.
Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung,

2.
Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung,

3.
Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus, ausgenommen Freianlagen nach § 2 Nummer 11,

4.
Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 51,

5.
Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung,

6.
konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen,

7.
sonstige Einzelbauwerke, ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste.



 

Zitierungen von § 40 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke
... Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent, wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern, mit 8 Prozent bewertet. (2) Die ...
§ 43 HOAI Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken
... Ingenieurbauwerken sind in der folgenden Honorartafel für den Anwendungsbereich des § 40 festgesetzt: Honorartafel zu § 43 Absatz 1 - Ingenieurbauwerke (Anwendungsbereich ... Honorartafel zu § 43 Absatz 1 - Ingenieurbauwerke (Anwendungsbereich des § 40 ) Abrechenbare Kosten Euro  ...
§ 49 HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung
... Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 5 in den in der Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6, für ... in der Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6, für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7 in den in der Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasst ... der Anlage 13 geregelt. Die Leistungen der Leistungsphase 1 für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7 sind im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke des § 42 enthalten. (2) ...
Anlage 2 HOAI (zu § 3 Absatz 3) Besondere Leistungen
... von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 40 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen ... Erstellen von Ausführungszeichnungen für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 3 und 5, die einen überdurchschnittlichen Aufwand erfordern und die bei ... Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel, bei Objekten nach § 40 : Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf ...
Anlage 12 HOAI (zu § 42 Absatz 1 und § 46 Absatz 2) Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und im Leistungsbild Verkehrsanlagen
...  b) Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen, c) bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem ...
Anlage 13 HOAI (zu § 49 Absatz 1) Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung
... Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) a) Bei Ingenieurbauwerken nach § 40 Nummer 6 und 7: Übernahme der Ergebnisse aus Leistungsphase 1 der Anlage 12, b) ...