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Synopse aller Änderungen der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik am 03.04.2014
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 3. April 2014 durch Artikel 45 der 5. FortbVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der VeranstTMstrFortbV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 03.04.2014 geltenden Fassung durch Artikel 45 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274 |
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(Textabschnitt unverändert) § 9 Anwendungsregelung | |
(Text alte Fassung) Für Fortbildungsprüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 weiter anzuwenden. | (Text neue Fassung) Für Fortbildungsprüfungsverfahren, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 begonnen werden, sind die Vorschriften dieser Verordnung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 weiter anzuwenden. |
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und am 31. Dezember 2015 außer Kraft. | Diese Verordnung tritt am 1. September 2009 in Kraft und am 31. Dezember 2018 außer Kraft. |
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik | |
(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2925) | |
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 4) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik | |
(Abdruck siehe BGBl. I 2009 S. 2925) |
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