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Artikel 45 - Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274 (Nr. 12); Geltung ab 03.04.2014
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Artikel 45 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik


Artikel 45 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. April 2014 VeranstTMstrFortbV § 9, § 10, Anlage 1, Anlage 2

Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2920) wird wie folgt geändert:

1.
In § 9 wird die Angabe „31. Dezember 2015" durch die Angabe „31. Dezember 2018" und die Angabe „31. Dezember 2017" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt.

2.
In § 10 wird die Angabe „31. Dezember 2015" durch die Angabe „31. Dezember 2018" ersetzt.

3.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Angabe „(BGBl. I S. 2920)" werden die Wörter „, die durch Artikel 45 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist," eingefügt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."

4.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 2920)" die Wörter „, die durch Artikel 45 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) geändert worden ist," eingefügt.

b)
Vor dem Wort „Datum" wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

„Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2)."



 

Zitierungen von Artikel 45 Fünfte Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 45 5. FortbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. FortbVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Fortbildungsverordnungen im Bereich Veranstaltungstechnik
V. v. 05.11.2018 BGBl. I S. 1841
Artikel 2 1. VeranstTMstrFortbÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik
... Meisterin für Veranstaltungstechnik vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2920), die durch Artikel 45 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 werden die ... ersetzt. 3. In den Anlagen werden jeweils im ersten Absatz die Wörter „durch Artikel 45 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274 )" durch die Wörter „zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. November 2018 ...