Änderungen durch Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.11.2010Artikel 1§ 5dZweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)
 01.11.2009Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 5, § 5d, § 6
Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (2. BMeldDÜV)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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