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§ 1 - Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)

V. v. 23.11.2009 BGBl. I S. 3824 (Nr. 76); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Geltung ab 04.12.2009; FNA: 2030-2-30-3 Beamte
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§ 1 Persönlicher Geltungsbereich



Diese Verordnung gilt für die in § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes genannten Personen.



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Frühere Fassungen von § 1 LBAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.08.2021Artikel 3 Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
aktuell vorher 01.08.2021Artikel 14 Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
vom 28.06.2021 BGBl. I S. 2250
aktuell vorher 12.01.2016Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
vom 05.01.2016 BGBl. I S. 6
aktuellvor 12.01.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 LBAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LBAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LBAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Artikel 14 BeamtRÄndG 2021 Folgeänderungen
... eingefügt und wird die Angabe „Abs. 1 und §" gestrichen. (6) In §§ 1 , 2 Absatz 3 Nummer 1 und § 11 Absatz 2 Satz 1 der ...

Verordnung zur Änderung der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
V. v. 05.01.2016 BGBl. I S. 6
Artikel 1 LBAVÄndV Änderung der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Eine Qualifikation nach § 1 wird auf Antrag als Befähigung für eine Laufbahn im Bundesdienst anerkannt, wenn ... angefügt: „(4) Abweichend von Absatz 1 wird eine Qualifikation nach § 1 auf Antrag als Befähigung für eine Laufbahn im Bundesdienst mit partiellem Zugang zu ...

Verordnung zur Fortentwicklung laufbahnrechtlicher und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Artikel 3 BLRFoV Änderung der Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 1 Persönlicher ... wird die Angabe zu § 1 durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 1 Persönlicher Geltungsbereich § 1a Regelungsgegenstand". 2. ... 1 Persönlicher Geltungsbereich § 1a Regelungsgegenstand". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „§ 1 ... § 1a Regelungsgegenstand". 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „§ 1 Persönlicher Geltungsbereich Diese ... 2. § 1 wird durch die folgenden §§ 1 und 1a ersetzt: „ § 1 Persönlicher Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für die in § 7 ... 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Wörter „Qualifikation nach § 1 " werden durch die Wörter „Berufsqualifikation nach den Absätzen 1 bis 3" ...