Die Ausbildungsberufe
- 1.
- Geomatiker/Geomatikerin,
- 2.
- Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin
werden nach §
4 Absatz 1 des
Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen sind sie Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft.