Eingangsformel - 3. Rentenanpassungsverordnung (3. RAV)

Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 17 Abs. 2 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845) der durch Artikel 9 Nr. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1532) eingefügt worden ist,

-
des § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 1991, BGBl. I S. 1606) und

-
des § 281b Nr. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1991, BGBl. I S. 1606)

verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und auf Grund

-
des § 255b Abs. 1 und des § 275b des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1991, BGBl. I S. 1606) und

-
des § 1153 der Reichsversicherungsordnung (Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Juli 1991, BGBl. I S. 1606)

verordnet die Bundesregierung:



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