Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.02.2011 aufgehoben
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Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSASatzV)

V. v. 05.07.2010 BGBl. I S. 874 (Nr. 35); aufgehoben durch § 2 V. v. 21.02.2011 BGBl. I S. 271
Geltung ab 13.07.2010; FNA: 660-3-3 Bundesbürgschaften
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel
Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Eingangsformel



Auf Grund des § 3a Absatz 6 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes vom 7. April 2009 (BGBl. I S. 725) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank:

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§ 1


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juli 2010 FMSASatzung

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung erhält die anliegende Satzung.

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§ 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Satzung der Finanzmarktstabilisierungsanstalt vom 20. Mai 2009 (eBAnz AT56 2009 V1) außer Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. Juli 2010.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

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Anlage (zu § 1) Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung



(gesamter Text siehe Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung)



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