Artikel 9 - Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (3. SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. August 2010 ZVALG § 10

Dem § 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1660), das zuletzt durch Artikel 4c des Gesetzes vom 21. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2940) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„§ 73 Absatz 2 Satz 1 und 5 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Aufsichtsbehörde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz tritt."

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Zitierungen von Artikel 9 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 3. SGBIVuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. SGBIVuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 13 LSV-NOG Folgeänderungen weiterer Gesetze und Verordnungen
... in der Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1974 (BGBl. I S. 1660), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1127) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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