In §
4 Absatz 4 Satz 1 des
Abwasserabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), das durch Artikel
12 des Gesetzes vom
31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, werden der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
-
- „der staatlichen Anerkennung stehen gleichwertige Anerkennungen oder Anerkennungen, aus denen hervorgeht, dass die betreffenden Anforderungen erfüllt sind, aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gleich."
Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung, des Abwasserabgabengesetzes und der Rohrfernleitungsverordnung
V. v. 02.09.2014 BGBl. I S. 1474