Artikel 4 - Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (StRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. November 2010 GewStDV § 19, § 36

Die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. April 2010 (BGBl. I S. 386) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „Absätze 2 und 3" durch die Wörter „Absätze 2 bis 4" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 25 des Gesetzes über das Kreditwesen" durch die Wörter „§ 25 des Kreditwesengesetzes" ersetzt.

c)
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „§ 2 Absatz 6 Nummer 17" durch die Wörter „§ 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 17" und die Wörter „§ 1 Absatz 1a Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes" ersetzt.

2.
§ 36 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„§ 19 Absatz 3 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. April 2010 (BGBl. I S. 386) ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden; § 19 Absatz 1 und 4 Satz 1 in der Fassung des Artikels 4 der Verordnung vom 17. November 2010 (BGBl. I S. 1544) ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden; § 19 Absatz 4 Satz 2 in der Fassung des Artikels 4 des Gesetzes vom 8. April 2010 (BGBl. I S. 386) ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2011 anzuwenden."

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 StRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 5 AmtshilfeRLUmsG Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
... der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4180), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 17. November 2010 (BGBl. I S. 1544) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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