Artikel 5 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011)

G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1552, 2011 BGBl. I S. 223 (Nr. 58)
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 5 Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2010


Artikel 5 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2010 BesÜG § 2, § 3, § 4, § 5, Anlage 1, Anlage 2

Das Besoldungsüberleitungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das durch Artikel 3a des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus den Anhängen 25 und 26 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.

2.
In § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, den Absätzen 8 und 9, § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 werden jeweils nach der Angabe „Anlage 1" die Wörter „in der ab 1. Juli 2009 gültigen Fassung" eingefügt.

3.
In § 4 Satz 1 und § 5 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils nach der Angabe „Anlage 2" die Wörter „in der ab 1. Juli 2009 gültigen Fassung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 5 BBVAnpG 2010/2011

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 BBVAnpG 2010/2011 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2010/2011 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 BBVAnpG 2010/2011 Änderung des Besoldungsüberleitungsgesetzes für das Jahr 2011
... Anlagen 1 und 2 zum Besoldungsüberleitungsgesetz, das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, erhalten die aus den Anhängen 27 und 28 zu diesem ...
Anhang 25 BBVAnpG 2010/2011 zu Artikel 5 Nummer 1
Anhang 26 BBVAnpG 2010/2011 zu Artikel 5 Nummer 1


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